Rapina Biografie
Das furtum (lat. ~ ‚Diebstahl‘) ist eine Deliktsobligation nach römischem Recht. Sie wird durch die actio furti als Pönalklage geltend gemacht.[1]
Das furtum (lat. ~ ‚Diebstahl‘) ist eine Deliktsobligation nach römischem Recht. Sie wird durch die actio furti als Pönalklage geltend gemacht.[1]
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