Paragraph Biografie
Der Paragraph oder Paragraf (lateinisch paragraphus, von griechisch παράγραφος parágraphos „das Danebengeschriebene“) dient zur Einteilung in aufzählendem Schrifttum, wie bei Gesetzen, Verträgen oder Lehrbüchern. Er wird in der Regel zur besseren Bezugnahme (insbesondere bei Gesetzestexten) in Absätze, Sätze, Nummern und Buchstaben (literae) unterteilt – in Österreich sind Ziffern (Z) für Nummern gebräuchlich – und ist in Gesetzeskommentaren zusätzlich mit Randnummern (Rn), bei Gerichtsentscheidungen auch mit Randziffern (Rz) versehen. Völkerrechtliche Verträge, Gesetze des öffentlichen Rechts sowie europäische Rechtsakte, Verordnungen und Richtlinien sind meist anstelle von Paragraphen durch Artikel gegliedert. In der Schweiz ist dies bei sämtlichen Bundesgesetzen der Fall, in Deutschland beim Grundgesetz und bei den so genannten Artikelgesetzen sowie bei bayerischen Gesetzen.
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