In Camera Biografie
Ein In-camera-Verfahren (lat. in camera für in der Kammer, also „geheim“) ist nach deutschem Recht ein besonderes Zwischenverfahren im Verwaltungsprozess, in dem die Geheimhaltungsbedürftigkeit im Gerichtsverfahren erheblicher Informationen überprüft wird. Dabei lässt sich das Gericht Informationen (Unterlagen, Akten usw.) vorlegen, die weder der Öffentlichkeit noch den Beteiligten der Streitsache bekannt gegeben oder zugänglich gemacht werden. Die entscheidungserheblichen Informationen sind dann nur für die Augen des Gerichtes bestimmt und verbleiben also „in der Kammer“. Im Ergebnis des In-camera-Verfahrens wird festgestellt, ob die Behörde die Unterlagen zu Recht geheim halten darf.
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