Fahrlässig Biografie
Fahrlässigkeit ist ein vor allem in der Rechtssprache geläufiger Fachausdruck. Neben dem Vorsatz beschreibt die Fahrlässigkeit eine weitere Verschuldensform und die mit ihr verknüpfte innere Einstellung des Täters gegenüber dem von ihm verwirklichten Tatbestand. Sie bedeutet, dass der Täter bei Eintritt und Verursachung des tatbestandlichen Erfolges, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen hat. Die objektive Sorgfaltspflichtverletzung wird dabei im Lichte der objektiven Vorhersehbarkeit des Erfolges beurteilt. Die Maßstäbe sind im Zivilrecht in § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und im Strafrecht in § 15 StGB geregelt. Die verwendeten Fahrlässigkeitsbegriffe müssen in ihrer Bedeutung nicht deckungsgleich sein.
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