Banal Biografie
Banal (franz.: banal, altfrz. ban = Bann; ursprüngl. gemeinnützig) bezeichnete im Lehnrecht eine Sache, die der Lehnsherr seinen Vasallen überlässt. Im heutigen Umgangsdeutsch wird der Begriff als Adjektiv überwiegend bildungssprachlich abwertend gebraucht für einen „Ideengehalt der gedanklich recht unbedeutend, durchschnittlich“ auch im Sinne von trivial ist. Ferner hat es die Bedeutung von „keine Besonderheit, nichts Auffälliges aufweisend; alltäglich, gewöhnlich“.[1] Abgeleitet vom Adjektiv ist die Substantivierung Banalität und das Verb banalisieren.
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